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Es werden Posts vom Januar, 2022 angezeigt.

Frei und geliebt

Dieser Blog begann einmal mit einer Hoffnung. Mit einer klaren Vision für meine Kinder: dass sie frei sein dürfen – frei in ihren Gefühlen, ihren Wünschen und Bedürfnissen. Dass sie gesehen werden, ernst genommen, respektiert. Und vor allem: dass sie sich bedingungslos geliebt fühlen.

Als ich diese Seite ins Leben rief, hätte ich mir niemals vorstellen können, diese Zeilen eines Tages aus einem Gefängnis heraus zu schreiben. Ein Ort, der kaum weiter von dem entfernt sein könnte, wofür dieser Blog steht. Dass es möglich ist, eine Mutter ins Gefängnis zu bringen, lediglich weil sie den ausdrücklichen Willen des Kindes nicht brechen wollte, hätte ich nie für möglich gehalten. Und doch bin ich genau hier gelandet.

Auch meine Kinder leben inzwischen in Verhältnissen, die mit Freiheit wenig zu tun haben. Julia* in einem Kinderheim, fern von dem Leben, das sie sich wünscht. Charlie*, die sich seit Jahren nicht mehr frei und unbefangen äußern kann.

Seit ich hier bin, begleiten mich diese Themen Tag für Tag. Manches, was ich erlebe, sind kleine Alltagsgeschichten aus dem Gefängnis, manchmal nur ein flüchtiger Gedanke. Einiges ist leicht und beinahe zum Schmunzeln, anderes macht eher nachdenklich. Ich habe nun Zeit – mehr Zeit, als mir lieb ist – und möchte euch mitnehmen. In meine Gedanken. In meine Erlebnisse. Und in eine Geschichte, die komplizierter ist, als sie auf den ersten Blick erscheint…

*Namen geändert

Eure Anette 12.01.2026

Umgangsausschluss für meine sechsjährige Tochter

Nun hat die Richterin am Amtsgericht also einen Rückzieher gemacht! In 2020 erhielt ich eine Woche vor Weihnachten den Beschluss zum Sorgerechtsentzug. In 2021 habe ich mit Datum vom 23.12.21 mein Weihnachtsgeschenk vom Gericht erhalten: den Beschluss über den einstweiligen Umgangsausschluss für Charlotte*. Meine sechsjährige Tochter hat mich inzwischen über sieben Monate nicht gesehen. Noch im August 2021 nach der Verhandlung hatte unsere Richterin am Amtsgericht beschlossen, dass es wieder Kontakte unter Aufsicht geben sollte zwischen Charlotte und mir, sofern sich ein mitwirkungsbereiter Dritter finden würde. Erwartungsgemäß fand niemand außer mir mitwirkungsbereite Personen! Ich jedoch schlug dem Gericht im September und Oktober insgesamt drei verschiedene Parteien vor, die definitiv eine Zusage gegeben hatten. Gab mich darüber hinaus auch einverstanden damit, dass den Umgang Jugendamtsmitarbeiter oder Familienhelfer begleiten könnten. Bei der Auswahl der begleitenden Person stellt...