Vor mehr als drei Monaten wurde unser neues Gutachten am Amtsgericht in Auftrag gegeben. Unser Sorgerechtsverfahren sollte neu aufgerollt werden. Endlich schien es einen Schritt vorwärts zu gehen und ich eine neue Chance zu bekommen. Endlich entwickelte Julia* ein minimales bisschen Sicherheit dauerhaft bei mir bleiben zu dürfen. Endlich schien es auch wieder Hoffnung auf Kontakt zu Charlotte* zu geben. Meine Hoffnungen wurden nun jäh wieder zerschlagen! Der Vater hatte, unmittelbar nachdem das Verfahren am Amtsgericht neu aufgerollt werden sollte, einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin eingereicht. Das heißt, er war der Meinung, dass die Richterin sich nicht neutral verhalten habe, sondern den Eindruck erweckt haben soll, parteiisch zu sein. Eine einzige Entscheidung zu meinen Gunsten (und vor allen Dingen im Einklang mit den geäußerten Wünschen seiner Töchter) hatte gereicht, dass er einen knapp 40-seitigen Befangenheitsantrag einreichte. Das Amtsgericht hielt den Befangenhei