Sehr erfolgreich an unserem Gerichtstermin war der Support, den ich durch Freunde, Verwandte, Interessierte, Betroffene und Engagierte erhalten habe und was wir damit im Hinblick auf institutionelle Gewalt an Frauen und Kindern ausdrücken konnten. Ihr habt eine Demo durch die ganze City von Hannover gemacht, ihr ward am Landtag und habt euch Gehör bei den Abgeordneten verschafft. Und ihr werdet im Fernsehen zu sehen sein mit dem was wir zu sagen haben und was wir verändern wollen:
Dass die institutionelle Gewalt am Familiengericht gegen Frauen und Kinder beendet und die Istanbul Konvention zum Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt auch bei Sorge- und Umgangsverfahren endlich konsequent umgesetzt werden muss.
Unser Gerichtstermin selbst zeigte deutlich wieder das, was wir Frauen unter institutioneller Gewalt verstehen: über anderthalb Stunden wurde ausschließlich mein Verhalten bewertet, der Vater komplett in Ruhe gelassen, der Bindung zwischen Mutter und Kind wurde weiterhin keinerlei Wert beigemessen, vollkommen bedeutungslos war es, wie es dem Kind tatsächlich mit der aktuellen Situation geht. Ich berichte euch heute nur in Kürze einige wenige Beispiele, die dies verdeutlichen:
- mir wurde unterstellt, ich hätte es zustande gebracht bei begleiteten Umgängen in 2021 unter direkter Aufsicht des Umgangsbegleiters die Kinder zu manipulieren ohne, dass der Umgangsbegleiter dies überhaupt mitbekommen habe - auf welche Art auch immer (Telepathie oder manipulativer Augenkontakt???), das konnte mir tatsächlich keiner beantworten...Wie gesagt: die Berichte dieses Umgangsbegleiters sowie auch von vorherigen Umgangsbegleitern in 2020 konnten NIE eine Manipulation feststellen und haben einen vermehrten Kontakt zwischen meinen Kindern und mir aufgrund der engen Bindung der Kinder an mich immer als wichtig erachtet. Die aus meiner Sicht viel naheliegendere Erklärung, dass sich Julia* damals bei ihrem Vater tatsächlich sehr schlecht fühlte und deswegen aus eigenem Antrieb die Flucht ergriff, erschien den Verfahrensbeteiligten nach wie vor für kaum vorstellbar...
- ein Geburtstagsgeschenk für Charlotte* könne nur an sie weitergegeben werden, wenn es "nicht manipulativ" sei, deswegen müsse es erst geöffnet werden, bevor Charlotte es bekäme - was ein manipulatives Geschenk wäre, konnte man mir wiederum nicht beantworten. Mein Angebot das Geschenk dann vor der Jugendamtsmitarbeiterin persönlich einzupacken wurde abgelehnt mit den Worten "Ich habe hier wirklich besseres zu tun" - man höre und staune: das Jugendamt bringt einen erheblichen Aufwand für Familienhilfen beim Vater auf, für Umgangsbegleiter, für gewaltsame Polizeieinsätze mit etlichen Personen,... Aber es hat besseres zu tun als Kontakte zwischen Mutter und Kind nach über anderthalb Jahren wieder herzustellen.
- von der Jugendamtsmitarbeiterin wollte ich sodann noch erfahren, was aus ihrer Sicht notwendig sei, dass ich mein Kind auch sehen und nicht nur kontrollierte Postkarten schreiben könnte. Sie war der Meinung, dass auf diesem Blog die Haltung vertreten werde, dass ich Charlotte zu mir zurückholen wolle und deswegen keine persönlichen Kontakte möglich seien. Man überlege: jeder Vater, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht beim Gericht einklagt, hat das Ziel die Kinder zu sich zu holen. Erklärt man ihn deswegen per se für erziehungsunfähig und verwehrt ihm jeglichen Kontakt zu seinen Kindern???? Vielleicht würde in solchen Fällen eine kritischere Haltung tatsächlich öfter angebracht sein, wären so sicherlich viel Leid, viele anstrengende Verfahren und nicht kindgerechte und gewaltsame Haushaltswechsel verhinderbar...
- Vorgeworfen wurde mir in diesem Zusammenhang sodann auch noch, dass sich Julia dringendst wünscht, dass Charlotte wieder bei uns lebt. Sie hat dazu diesen Brief an das Gericht verfasst:
- Wie kann das ein Vorwurf an mich sein? Soll ich Julia nun ihre Gefühle absprechen, dass sie dringendst ihre Schwester sehen will? Wäre das nicht eine tatsächliche Manipulation? Ist es nicht das natürlichste Bedürfnis der Welt, dass Geschwister, die immer beieinander gelebt haben, sich sehen wollen und beieinander sein wollen? Wäre es nicht viel komischer, wenn dem auf einmal nun nicht mehr so wäre?
- um meine jüngere Tochter Charlotte ging es wieder ausgesprochen wenig. Ihr gehe es gut, versicherte man mir, woraus das geschlossen wird, bleibt unklar. Zur Anhörung von Charlotte berichtete die Richterin jedenfalls nur, dass sie gemeinsam mit dem Verfahrensbeistand versuchte Charlotte zu einem Gespräch zu motivieren, dies aber misslang. Woher genau wissen wir nun also, wie es ihr geht, wenn sie sich noch nicht einmal selbst äußert?
- dass der Vater zum Ende noch erklärte, er würde ebenfalls ein Geschenk für unsere große Tochter Julia beim Jugendamt abgeben wollen und sie solle dieses dann dort persönlich abholen, EXPLIZIT OHNE dass sie Sicherheit bekommt bei einem solchen Termin nicht von mir getrennt zu werden, wurde durch keinen der Beteiligten bewertet... (Julia bekommt nach wie vor keine Sicherheit bei mir leben zu dürfen und hat große Angst vor einer erneuten gewaltsamen Trennung. Zu unserer Vorgeschichte und den etlichen Polizeieinsätzen noch einmal hier der Link: https://www.ardmediathek.de/video/umschau/sorgerecht-fuer-kinder-wann-sind-polizeieinsaetze-gerechtfertigt/mdr-fernsehen/Y3JpZDovL21kci5kZS9iZWl0cmFnL2Ntcy83MWNlMTVjMC00ZDZjLTRlNjYtOGY3ZS0zYmJjMzBjNDY1ZTM)
Was das Näherungsverbot betrifft: Das will man mir nur ungern verhängen, aber nähern darf ich mich Charlotte trotzdem nicht. Und was tatsächlich am Ende beschlossen wird, da darf ich nun auf den Beschluss warten...
Von dem Termin musste ich mich zwei Tage erholen, hatte ich doch so sehr gehofft, endlich wieder eine konkrete Aussicht zu bekommen Charlotte wiedersehen zu dürfen, in die Arme zu schließen zu dürfen, mit ihr sprechen zu können, mit ihr lachen zu können. Nun bleibt weiterhin die ungewisse Aussicht, dass es irgendwann wieder einmal ganz eventuell zu Kontakten kommen könnte, dann aber auch nur unter strengster Aufsicht... Und die Kindheit von Charlotte verstreicht weiterhin unwiederbringlich...
Offensichtlich bleibt also noch viel zu tun! In meinem persönlichen Verfahren, aber auch für uns alle Betroffene. Ihr ward großartig am Donnerstag! Das bei Nässe und Kälte!
Der nächste große und wichtige Termin ist die Demo der MIAs am 02.03.2023. Die Frauen für Gewaltschutz rufen dazu auf, so viele Fahrgemeinschaften wie möglich nach Berlin zu machen um der Regierung und der Öffentlichkeit zeigen zu können: Wir sind keine Einzelfälle! Wir sind viele!
* Namen geändert
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