Weihnachtspost vom Gericht
In 2021 habe ich den Umgangsausschluss für Charlotte* pünktlich zu Heiligabend im Briefkasten gehabt, in 2020 war es der Sorgerechtsentzug. Auch in 2022 Jahr habe ich fest mit Weihnachtspost vom Gericht gerechnet - den Briefkasten habe ich diesmal bewusst erst nach Weihnachten wieder geöffnet...
Nun also die Weihnachtspost vom Gericht: am 26.01.2023 wird darüber verhandelt, ob ich ein Näherungsverbot zu meiner 7-jährigen Tochter, die ich seit mehr als 1,5 Jahren nicht sehen durfte, erhalten soll.
Seit über einem Jahr wird mir dieses Näherungsverbots angedroht, weil Charlottes Vater dies wünscht.
Grund dafür soll der 7. Geburtstag von Charlotte vor über zehn Monaten sein. Ich habe an diesem Tag ein kleines Geschenk und zwei Briefe von Julia* und mir in den Hort gebracht mit der Bitte um Weitergabe an Charlotte, die mehrfach unfreiwillig und gewaltsam von mir getrennt wurde und seitdem keinen Kontakt zu mir haben darf.
Beim Verlassen des Horts kam gerade mein Geburtstagskind zur Tür herein und ich habe es gewagt ihr zu dem Tag, an dem ich sie sieben Jahre zuvor geboren hatte, zu gratulieren. Nach Monaten sahen wir uns das erste Mal wieder. Ich gratulierte ihr, sagte ihr, dass ich sie lieb habe, grüßte und gratulierte auch von ihrer Schwester... Wenige Sekunden dauerte dieser unglaublich kostbare Moment an ihrem Geburtstag - sodann wurde ich von der Hortleitung weggeschickt.
Ist das Grund genug ein Näherungsverbot gegen eine Mutter zu verhängen, die ihre 7-jährige Tochter seit mehr als anderthalb Jahre nicht mehr gesehen hat? Die bei keinem einzigen Brief oder Geschenk weiß, ob ihre Tochter diese je erhalten hat, kein einziges Telefonat in den anderthalb Jahren mit ihr führen durfte? Kann man ernsthaft hierüber auch nur debattieren? Schämen sich die Beteiligten nicht, solche Dinge auch nur in Erwägung zu ziehen? Was bitte soll ein 7-jähriges Mädchen daraus lernen, wenn ihre Mutter, die sie seit mehr als anderthalb Jahren nicht sehen darf, aber liebend gern sehen würde, die Straßenseite wechselt, wenn sie ihr zufällig über den Weg läuft (was die Konsequenz eines Näherungsverbots wäre)? Selbst Straftäter im Gefängnis bekommen Umgangsrechte mit ihren Kindern zugesprochen... Was also soll die Tat sein, welche ich begangen haben soll, dass eine solche Schutzmaßnahme gerechtfertigt wäre? Und was ist mit Charlottes bislang immer bestehendem Wunsch bei mir zu leben? Kinder haben ein Recht auf Umgang mit ihren Eltern - warum scheint dieses für Charlotte nicht zu bestehen?
Ich kann es mir beim besten Willen nicht vorstellen und bin nach wie vor nicht bereit meine Mutterliebe für so eine strukturelle Schieflage zu verkaufen. Viel mehr möchte ich noch einmal auf den MDR-Beitrag vom 27.09.2022 aufmerksam machen, der genau diese Schieflage im derzeitigen Familiengericht thematisiert:
Auch die weitere Berichterstattung im Zusammenhang mit unserem Fall möchte ich euch nicht vorenthalten:
taz, 14.10.2022:
https://taz.de/Recht-auf-Bildung-in-Niedersachsen/!5885729/
Cellesche Zeitung, 06.11.2022:
taz, 07.11.2022:
https://taz.de/Haeusliche-Gewalt-bei-Sorgerechtsfragen/!5890331/
* Namen geändert
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