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Wieviel Kontaktverlust zwischen Mama und Grundschulkind ist in Ordnung?


Der Kontaktverlust zwischen Vater und Kindern wird nach fünf Wochen hochgradig kindeswohlgefährdend, das ist mir inzwischen bekannt – so kindeswohlgefährdend, dass man eine Traumatisierung der Kinder durch Trennung von der Mutter mit Polizeigewalt und wochenlangem Kontaktverlust zur Mutter hinnimmt.

Doch was ist mit einem Kontaktabbruch zwischen Mama und Kind, wenn das Kind ausdrücklich den Kontakt zur Mama wünscht, eine enge Bindung zu ihr hat, ja sogar bei ihr leben will?

Meine sechseinhalbjährige Tochter Charlotte* hat nun seit dem 05. Juni 2021, seit beinah 5 Monaten keinen Besuchskontakt mehr zu mir – zunächst vom Vater eigenmächtig verweigert, sodann auch gerichtlich in seinem Verhalten unterstützt. Seit dem 27. Juli 2021 gibt es ein Umgangsverbot zwischen meiner zauberhaften Charlotte und mir – weil ich Julia*, der großen Tochter, im Rahmen der begleiteten Kontakte zur Flucht von ihrem Vater verholfen haben soll, so heißt es in dem Beschluss. Weil Julia also nicht mehr bei ihrem Vater bleiben wollte, darf Charlotte mich nun nicht mehr sehen – dass der Vater diesen menschlichen Erpressungsversuch starten würde, war mir klar – aber mit Unterstützung des Gerichts? Ich bin nach wie vor sprachlos.

Am 25. August 2021 wurde dann erneut beschlossen, dass es wieder begleitete Kontakte geben würde, sofern sich jemand Mitwirkungsbereites finden würde. Diesen Beschluss habe ich erst knapp vier Wochen später, am 21. September 2021 erhalten. Knapp vier Wochen, in denen ich meine Tochter schon hätte sehen können – seitdem sind nun beinah weitere sechs Wochen vergangen. Kontakt hatten wir bislang immer noch nicht zueinander. Die Sehnsucht nach meiner geliebten Tochter ist riesig! Ich will endlich ihr Lachen wieder sehen, sie in die Arme schließen, sie streicheln, ihr vorlesen, in ihre hübschen braunen Augen schauen, mit ihr spielen, sie knuddeln, und, und und… daneben immerzu die Angst: hoffentlich will sie all das überhaupt noch, wenn sie mich wiedersieht. Hoffentlich fühlt sie sich nicht unendlich verlassen von mir, weil sie nichts mehr von mir gesehen und gehört hat, ist nicht unendlich wütend auf mich, fühlt sich allein gelassen, im Stich gelassen, hat sie nicht das Gefühl, dass ich ihre Schwester bevorzugen würde, hat sich eine Schutzmauer aufgebaut, um den Schmerz über den Verlust nicht mehr spüren zu müssen.

Sowohl das Jugendamt als auch das Gericht dränge ich, dass der Kontakt schnellstmöglich wieder anzubahnen ist – Rückmeldungen hierzu: ich müsse mich gedulden! Ich frage mich also: wie lange sollen wir uns noch gedulden? Ab wann ist es kindeswohlgefährdend, wenn ein Kind den Kontakt zu seiner Mama, seiner ursprünglichen Hauptbezugsperson verliert? Wie viele Wochen und Monate dürfen da vergehen? Womit überhaupt ist der Unterschied zu rechtfertigen? Ist der Kontakt zur Mutter weniger Wert als der Kontakt zum Vater? Ich hoffe, ich werde eines Tages Antworten auf diese Fragen erhalten. Noch mehr hoffe ich, dass wir uns endlich bald wiedersehen können!

Bis dahin bleibt nur all meine Liebe und Kraft in Gedanken an mein starkes Mädchen zu verschenken.


* Namen geändert

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