Der Kontaktverlust zwischen Vater und Kindern wird nach fünf Wochen hochgradig kindeswohlgefährdend, das ist mir inzwischen bekannt – so kindeswohlgefährdend, dass man eine Traumatisierung der Kinder durch Trennung von der Mutter mit Polizeigewalt und wochenlangem Kontaktverlust zur Mutter hinnimmt.
Doch was ist mit einem Kontaktabbruch zwischen Mama und
Kind, wenn das Kind ausdrücklich den Kontakt zur Mama wünscht, eine enge
Bindung zu ihr hat, ja sogar bei ihr leben will?
Meine sechseinhalbjährige Tochter Charlotte* hat nun seit
dem 05. Juni 2021, seit beinah 5 Monaten keinen Besuchskontakt mehr zu mir – zunächst vom
Vater eigenmächtig verweigert, sodann auch gerichtlich in seinem Verhalten
unterstützt. Seit dem 27. Juli 2021 gibt es ein Umgangsverbot zwischen meiner
zauberhaften Charlotte und mir – weil ich Julia*, der großen Tochter, im Rahmen
der begleiteten Kontakte zur Flucht von ihrem Vater verholfen haben soll, so
heißt es in dem Beschluss. Weil Julia also nicht mehr bei ihrem Vater bleiben
wollte, darf Charlotte mich nun nicht mehr sehen – dass der Vater diesen
menschlichen Erpressungsversuch starten würde, war mir klar – aber mit
Unterstützung des Gerichts? Ich bin nach wie vor sprachlos.
Am 25. August 2021 wurde dann erneut beschlossen, dass es wieder
begleitete Kontakte geben würde, sofern sich jemand Mitwirkungsbereites finden
würde. Diesen Beschluss habe ich erst knapp vier Wochen später, am 21. September 2021
erhalten. Knapp vier Wochen, in denen ich meine Tochter schon hätte sehen
können – seitdem sind nun beinah weitere sechs Wochen vergangen. Kontakt hatten wir
bislang immer noch nicht zueinander. Die Sehnsucht nach meiner geliebten Tochter
ist riesig! Ich will endlich ihr Lachen wieder sehen, sie in die Arme schließen,
sie streicheln, ihr vorlesen, in ihre hübschen braunen Augen schauen, mit ihr
spielen, sie knuddeln, und, und und… daneben immerzu die Angst: hoffentlich
will sie all das überhaupt noch, wenn sie mich wiedersieht. Hoffentlich fühlt sie
sich nicht unendlich verlassen von mir, weil sie nichts mehr von mir gesehen
und gehört hat, ist nicht unendlich wütend auf mich, fühlt sich allein
gelassen, im Stich gelassen, hat sie nicht das Gefühl, dass ich ihre Schwester
bevorzugen würde, hat sich eine Schutzmauer aufgebaut, um den Schmerz über den
Verlust nicht mehr spüren zu müssen.
Sowohl das Jugendamt als auch das Gericht dränge ich, dass
der Kontakt schnellstmöglich wieder anzubahnen ist – Rückmeldungen hierzu:
ich müsse mich gedulden! Ich frage mich also: wie lange sollen wir uns noch gedulden? Ab wann ist es kindeswohlgefährdend, wenn ein Kind
den Kontakt zu seiner Mama, seiner ursprünglichen Hauptbezugsperson verliert? Wie viele Wochen und Monate dürfen da vergehen? Womit überhaupt ist der
Unterschied zu rechtfertigen? Ist der Kontakt zur Mutter weniger Wert als der
Kontakt zum Vater? Ich hoffe, ich werde eines Tages Antworten auf diese Fragen
erhalten. Noch mehr hoffe ich, dass wir uns endlich bald wiedersehen können!
Bis dahin bleibt nur all meine Liebe und Kraft in Gedanken
an mein starkes Mädchen zu verschenken.
* Namen geändert
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