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Polizeigewalt und Mutterentzug zum Kindeswohl?

Heute vor 7 Monaten wurden meine beiden Töchter Charlotte* und Julia* zum wiederholten Male mit Polizeigewalt von mir getrennt. Sie waren aus der Obhut ihres Vaters weggelaufen und wollten nicht mehr zu ihm zurück. Ich würde sie manipulieren und deswegen sei ihr eindeutiger Wille nicht beachtlich, heißt es stets. 

Seitdem war Charlotte nicht mehr bei mir zu Hause. Seitdem habe ich sie insgesamt nur 8 Stunden unter Aufsicht gesehen, meine sechsjährige Tochter! Von ihrem siebten Lebensjahr habe ich bislang nicht viel mehr mitbekommen, als unsere Geburtstage und Ostern – Ostern auch nur, weil es sich die Mädchen selbst erkämpft hatten. Dafür wurden sie in der Folge sodann bitterlich bestraft – was bis heute anhält. Denn weil es die beiden nicht mehr ausgehalten haben so wenig Zeit mit mir zu verbringen, weil sie endlich auch mal wieder Ostern mit mir verbringen wollten, so wie sie es die ersten 7 bzw. 4 Jahre ihres Lebens immer getan haben, sind sie am Ostersamstag von ihrem Vater weggelaufen und unerwartet bei mir zu Hause aufgetaucht. Nun dürfen sie, weil sie nicht zu ihrem Vater zurückwollten, seit dem 12.04.21, dem Tag der erneuten gewaltsamen Herausnahme, nicht mehr zu mir nach Hause.

Für mich fühlt sich das wie eine massive Bestrafung des kindlichen Willens, eine Art gewaltvolle Erziehungsmethode an. Für das Gericht geschieht es im Namen des Kindeswohls.

Da Julia diese kindeswohldienliche Regelung nicht lange ertrug, lief sie am 08.06.21. und 18.06.21. erneut aus der Obhut ihres Vaters weg. Seit dem 18.06.21 ist sie nun bei mir. Von den Behörden geduldet, der Vater hingegen fordert eine Inhaftierung von mir, anstatt einen Termin mit mir zu vereinbaren, wie ich es ihm kontinuierlich vorgeschlagen habe, um seine Tochter persönlich zu überzeugen und abzuholen.

Über meine jüngere Tochter weiß ich nichts mehr, darf keinen Kontakt haben, erhalte keinerlei Auskünfte mehr vom Vater seit Monaten, weiß weder wie es ihr in der Schule geht, noch ob sie mit Freunden spielt, was sie zu Hause macht, wie sie ihre Einschulung oder die Herbstferien verbracht hat. Das Jugendamt habe ich gebeten den Vater an seine Auskunftspflicht zu erinnern und zwischen uns zu vermitteln, bislang ohne Ergebnis. Post wird ebenso nicht weitergereicht. Unfassbar besorgt ist auch Julia nun um Charlotte, wollte im Juni eigentlich nur mit ihr von ihrem Vater weggehen, doch Charlotte hat riesige Angst vor der Polizei, sagt sie.

Seit Anfang der Woche liegt mir nun eine dritte Zusage von einem Träger, der Kontakte zwischen Charlotte und mir betreuen würde, vor. Gericht und Jugendamt ebenso. Das Gericht hält einen Kontakt zwischen Charlotte und mir für kindeswohldienlich, war allein auf der Suche nach einer geeigneten Begleitperson. Somit dürfte einem Kontakt nun eigentlich nichts mehr im Wege stehen. Ich hoffe sehr, dass meine kleine Tochter nach inzwischen mehr als 5 Monaten Kontaktverlust nun endlich wieder Kontakt zu ihren engsten Familienmitgliedern, ihrer Schwester Julia und mir, erhält.


*Namen geändert.

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