Ein erster kleiner Erfolg ist zu verzeichnen: Der Antrag des Vaters auf einen Haftbefehl gegen mich wurde vom Amtsgericht zurückgewiesen! Auch wenn es mir doch sehr absurd erschien, dass dieser bei Berücksichtigung aller Umstände gegen mich hätte ergehen können, so war die Sorge natürlich trotzdem vorhanden. Zu vieles ist in der Vergangenheit schon beschlossen worden, was ich zuvor nicht für möglich gehalten hätte...
Bleibt zu hoffen, dass das OLG Celle bei einer möglichen Beschwerde des Vaters es nicht anders sieht!
Weiteres in Sachen Einstellung der Zwangsvollstreckung und Rückübertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts ist vom Amtsgericht bislang nicht entschieden worden. Das Warten, die Angst und die Ungewissheit für Julia* bleiben also weiterhin...
*Namen geändert
Kommentare
Kommentar veröffentlichen