Zum gestrigen Weltfrauentag war #breakthebias das Motto. Die MIAs haben eindrücklich darauf aufmerksam gemacht, was es für das Familiengericht bedeutet:
https://www.facebook.com/diemias/videos/697112538141472
Mir fällt da folgende Erfahrung aus unserem Verfahren ein:
Es ereignete sich vor etwa 1,5 Jahren. Ich nahm zu dem Zeitpunkt Begleitete Umgänge mit meinen beiden Töchtern bei einem externen Träger des Jugendamts wahr, da der Vater meiner Töchter mir vorwarf meine Kinder zu manipulieren und dass dementsprechend ihr Wille bei mir leben zu wollen, nicht echt und nicht zu berücksichtigen sei. Aufgrund dieser Vorwürfe waren sie mit Polizeigewalt gegen ihren Willen von mir getrennt und zu ihrem Vater gebracht worden. Aufgrund dessen bestand der Vater der Mädchen über Monate auf Begleitete Umgänge, obwohl die uns doch recht zugewandten UmgangsbegleiterInnen schon nach wenigen Terminen der Meinung waren, dass eine Begleitung eigentlich nicht notwendig und eine Manipulation nicht ersichtlich sei.
Kurze Erklärung, was es mit dieser Art der Kontakte auf sich hat: das Instrument der Umgangsbegleitung wurde ursprünglich einmal eingeführt um Umgänge für Kinder zu ermöglichen, die zu ihren gewalttätigen, vernachlässigenden oder misshandelnden Elternteilen dennoch Kontakt wünschten, um ihnen zur Erfüllung dieses Bindungsbedürfnisses zu verhelfen und ihnen trotzdem einen sicheren Rahmen - durch die Begleitung von einer dritten Person - zu bieten. Ich erlebe nun, dass diese eigentlich gute Idee zunehmend benutzt wird, um Mütter unter Druck zu setzen, den Kampf um ihre Kinder aufzugeben, um den Kindern die Hilfs- und Machtlosigkeit von sich und ihren Müttern darzulegen. Denn zumindest in unserem Fall war es so, dass der Vater trotz ausschließlich positiver Umgangsberichte weiter über Monate auf diese Begleitung bestand, da die Kinder ja weiter den Wunsch äußerten bei mir leben zu wollen und somit seiner Argumentation zufolge weiter meiner Manipulation ausgesetzt waren.
Nun aber zurück zu meinem eigentlichen Erlebnis bei diesen Begleiteten Umgängen. Ich nahm diese also fortwährend wahr, um meinen Kindern so viel Kontakt wie unter den Bedingungen nur möglich zu ermöglichen. Gleichzeitig drängte ich bei den UmgangsbegleiterInnen immer wieder darauf sich aktiver für eine andere Regelung einzusetzen und hatte auch beim Gericht Verfahren zur kurzfristigen Änderung angestrebt. Insgesamt bin ich der Meinung, dass wir bei den Begleiteten Umgängen schon an eine recht engagierte und auf die Kinder fokussierte Institution geraten waren, aber die familiengerichtliche Ungleichbehandlung von Mann und Frau wurde auch bei diesem Träger deutlich.
Wir hatten zwar gerichtlich festgesetzte unbegleitete Wochenendkontakte, dennoch bestand der Vater weiter darauf, dass die zusätzlichen wöchentlichen Nachmittage unter Aufsicht stattfanden. Den Sinn dessen, wie ein Besuchskontakt am Wochenende ungefährlich, in der Woche so gefährlich, dass er beaufsichtigt werden muss, sein soll, konnte mir niemand erklären. Es hieß dann immer, der Vater sei mit der Beendigung begleiteter Umgänge nicht einverstanden und da es noch einen Beschluss gäbe, könne man nichts machen. Wir müssten das nun aushalten, auch wenn die UmgangsbegleiterInnen ebenfalls die Not der Kinder sähen und den eindeutigen Wunsch bei mir leben zu wollen. Das wäre sehr offensichtlich. Jeder, auch beim Gericht, wüsste das die Kinder bei mir leben wollten. Der Vater falle zunehmend negativ auf, weil er den Kontakt zwischen den Kindern und mir derart verhindern wolle, obwohl Kontakt- und Bindungsbedürfnis derart groß sei. Diese und ähnliche Rückmeldungen bekam ich immer wieder durch alle drei dort zuständigen UmgangsbegleiterInnen.
Während ich an einem der Termine - es dürften schon 30 bis 40 (!) Umgänge gelaufen sein - in einem wenige Quadratmeter großen Raum mit wenig Spielzeug auf meine Kinder wartete, die förmlich nach mehr Kontakt zu mir schrien, hörte ich dann unabsichtlich ein völlig anderes Gespräch zwischen dem einen Umgangsbegleiter und einer Mutter, die ihre Kinder zum Begleiteten Umgang mit dem Vater brachte. Warum der Vater Begleitete Umgänge hatte, weiß ich nicht. Mag sein, dass auch Väter aus Manipulationsverdacht Begleitete Umgänge bekommen, bekannt ist mir ein solcher Fall nicht. Die mir bekannten Fälle, wo Väter Begleitete Umgänge bekommen, sind aufgrund des ursprünglichen Zwecks des Instruments, nämlich wegen Gewalts- oder Missbrauchserfahrungen oder -verdachten durch die Väter den Kindern und/ oder Müttern gegenüber.
Der Mutter wurde also nun gesagt, dass zehn begleitete Kontakte mit dem Vater stattgefunden hätten und der nächste unbegleitet sein müsste. Die Mutter äußerte Bedenken diesbezüglich - aus welchen Gründen weiß ich nicht.
Ich hörte dann lediglich, dass der Umgangsbegleiter daraufhin anfing Druck auf die Mutter auszuüben, indem ihr gesagt wurde, dass er das dann so notieren würde, dass sie einen unbegleiteten Umgang ablehne, obwohl die anderen Verfahrensbeteiligten dies anders sähen. Er wies sie mehrmals warnend daraufhin, dass sie es so machen könnten, aber dass er dann notieren würde, dass sie es verweigern würde.
Bis zu diesem Zeitpunkt hatte ich die UmgangsbegleiterInnen stets als wohlwollend, jedoch insgesamt recht machtlos im System wahrgenommen. Diese kurze Szene erweckte einen ganz neuen Eindruck in mir. Ich war derart perplex und angewidert wie über Monate hinweg zwei Kinder, deutlich spür- und sichtbar den Kontakt zu ihrer Mutter einforderten, derart hingehalten werden konnten, und gleichzeitig auf der anderen Seite in einem anderen Fall eine Mutter nach einer vergleichsweise kurzen Zeitspanne von zehn Terminen derart unter Druck gesetzt wurde, endlich unbegleitete Kontakte zwischen Vater und Kindern zuzulassen. Eine derartige Druckausübung auf den Vater meiner Kinder gab es zu keinem Zeitpunkt. Viel mehr wurde sein Verhalten stets versucht doch noch in einem positiven Licht verstehen zu wollen. Ich war derart aufgebracht, dass ich diese Unverhältnismäßigkeit im Anschluss auch gegenüber dem Umgangsbegleiter äußerte. Er hielt sich bedeckt, sagte, er würde nur auf Anordnung seiner Vorgesetzten handeln.
Ein weiteres befremdliches Erlebnis, etwas anderer Natur, hatte ich dann mehrere Wochen später, als ich noch einmal ein spontanes Tür-und-Angel-Gespräch mit einer der anderen Umgangsbegleiterinnen hatte. Ich traf sie draußen, als ich auf meine Kinder wartete und wir unterhielten uns angeregt. Erst nach mehrminütigem Gespräch sagte sie mir dann, sie müsse nun zurück in ihren eigentlichen Begleiteten Umgang, den sie gerade betreute, da säße ein verurteilter Missbrauchstäter mit einem Kind, die beiden könne sie nicht so lang allein lassen! Ich war völlig perplex und zeigte mein Entsetzen. Sie erklärte dann, dass es ja nicht das missbrauchte Kind sei, was dort in dem Umgang säße und außerdem ein anderes Geschlecht hätte!
Was ich nicht zeigte war die Demütigung, die ich empfand, dass ich als angeblich manipulative Mutter durch die Auferlegung der Begleiteten Umgänge gleichgesetzt wurde mit einem solchen Täter.
Heute frage ich mich, ob die Mutter dieses Kindes ebenfalls nach nur zehn Umgangsterminen unter Druck gesetzt wurde, endlich unbegleiteten Umgängen zuzustimmen...
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