Das Fest der Liebe
Wunderschön, wenn man es mit seinen Liebsten verbringen darf.
Unendlich traurig, wenn man seine Liebsten nicht sehen darf.
Julia* feiert nun das zweite Jahr in Folge wieder ihrem Wunsch entsprechend Weihnachten mit mir. Aber Charlotte* fehlt nach wie vor. Julia und ich können sie nach wie vor nicht sehen, nicht mit ihr sprechen, wissen nicht einmal, ob sie unsere Geschenke und Briefe erhält. Nach wie vor wird sie von uns ferngehalten, mir weiter mit einem Näherungsverbot gedroht. Es ist nicht nur so, dass Charlotte entgegen ihrem Wunsch nicht bei uns leben darf. Nein, sie darf auch nicht einmal ansatzweise Kontakt zu uns haben. Was teilweise Straftätern im Gefängnis zugestanden wird, wird mir und auch Julia verwehrt: Kontakt - in welcher Form auch immer - mit seinem eigenen Kind bzw. seiner eigenen Schwester zu haben.
Wie kann das sein?
Meine zuständigen Richter am Oberlandesgericht haben mir wider besseren Wissens unterstellt, ich hätte Julia entführt.
Ich habe Julia nicht entführt!
Sie ist mehrfach von ihrem Vater geflüchtet – offensichtlich, weil die getroffene Sorgerechtsregelung nicht mit Kindeswohl und Kindeswille vereinbar ist. Sie hat Angst zu ihm zurück zu kehren, weil er ihr mit einem Heimaufenthalt gedroht hat – und weil sie Angst hat mich nicht wiedersehen zu dürfen, so wie es Charlotte seit 1,5 Jahren erleben muss. Allen Verfahrensbeteiligten sind die Umstände bekannt!
Zwei psychiatrische und zwei traumatherapeutische Stellungnahmen dazu liegen vor, werden aber bis heute vom Gericht ignoriert. Es wird so getan, als gäbe es diese Stellungnahmen nicht. Mit keinem einzigen Wort sind sie in jeglichen Gerichtsunterlagen bislang gewürdigt worden.
Meinen unzähligen Kontaktaufnahmeversuchen und Bitten Julia unter Verzicht auf (Polizei-)Gewalt durch den Vater persönlich abzuholen, ist dieser bis heute nicht nachgekommen. Der Gerichtsvollzieher ist meinen Terminangeboten zur Vollstreckung ebenfalls nicht nachgekommen. Auch diese Umstände sind allen Beteiligten bekannt, wurden bislang ebenfalls durch kein Gericht gewürdigt. Die Zwangsvollstreckung soll allem Anschein nach nur unter der Voraussetzung stattfinden, wenn sie in ihrer Ausgestaltung erneut einem Überfall gleicht. Der Anwalt des Vaters schrieb dazu, dass es des „Überraschungseffektes“ bedürfe. Auch ein Beschluss, dass Julia nachts, an Feiertagen und an Wochenenden von mir getrennt werden darf, existiert nach wie vor.
Ich suche kontinuierlich den Kontakt zu Julias Vater im Interesse unserer Kinder und für die Klärung der Streitigkeiten – dieser meidet jegliche Kommunikation – bindungsintolerant und unkooperativ bin laut Gericht trotzdem ICH.
Julia ist die ganze Weihnachtszeit unendlich fleißig gewesen, muss ihren ganzen Schulstoff zu Hause lernen, da mir die Entscheidung für eine Schulanmeldung in die 5. Klasse verwehrt wurde und der Vater diese nicht vorgenommen hat („Warum sollte es in unserem Interesse sein?“ Julias Leistungsniveau zu überprüfen, hieß es von seinem Anwalt in der letzten Verhandlung dazu). Sie liest und liest, ist inzwischen schon bei der dritten Staffel „Warrior Cats“ angekommen.
Dazwischen ist sie unendlich kreativ: Bereitet Weihnachtsgeschenke für all ihre Liebsten vor, schreibt Briefe an ihre Schwester, hat mir erneut einen wundervollen Adventskalender und ein tolles Weihnachtsgeschenk gestaltet.Seit sie wieder bei mir sein darf, sieht sie wieder regelmäßig ihre Tante, ihren Onkel, ihre Großeltern, ihre Cousins, ihren Kater, etliche Freunde. Sie ist so viel offener, ausgeglichener und fröhlicher geworden. Das kriege ich immer wieder von Freunden gespiegelt und belegen ebenso die psychiatrischen und traumatherapeutischen Stellungnahmen – vor Gericht scheint es belanglos zu sein.
Wann wird sie wohl endlich ihre Schwester wieder sehen dürfen? Wann wird sie endlich keine Angst vor der Polizei mehr haben müssen? Wann wird sie wie jedes andere Kind endlich wieder normal in die Schule gehen können? Wann werden die Schwestern wieder Weihnachten zusammen verbringen können?
Die Kindesanwältin hat im August Beschwerde eingelegt um diese unhaltbaren Zustände endlich zu beenden. Eine Sorgerechtsentscheidung zugunsten von Julia und Charlotte wird trotzdem seit Monaten nicht getroffen und ist nach wie vor am Oberlandesgericht ausstehend.
Über die Arbeit unseres Oberlandesgericht wurde in den letzten Monaten mehrfach berichtet:
https://www.instagram.com/p/CmHxD6ms_fn/?utm_source=ig_web_copy_link
https://www.instagram.com/p/CmY0UGUs4SU/?utm_source=ig_web_copy_link
Häusliche Gewalt bei Sorgerechtsfragen: Mütter-Protest zeigt Wirkung - taz.de
Einseitige Absprachen: Neue Vorwürfe gegen "Nazi-Richter" vom OLG Celle (cz.de)
Recht auf Bildung in Niedersachsen: Mädchen kann nicht zur Schule - taz.de
https://www.facebook.com/photo?fbid=3190771074586325&set=a.1474189519577831
https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/video-673228_zc-3d6d2c52_zs-1ccea056.html
https://www.mdr.de/video/mdr-videos/d/video-605706.html
Die Präsidentin des Oberlandesgerichtes legt nach wie vor die Hand für ihre Richter ins Feuer:
https://taz.de/Aktion-am-Tag-gegen-Gewalt-an-Frauen/!5896397/
Der Justizministerin liegen mehrere nicht entschiedene Dienstaufsichtsbeschwerden in unserem und weiteren Fällen derselben Richter vor.
Ich bin keine Juristin, aber einiges habe ich in mehreren Jahren Gerichtsverfahren gelernt:
- Es gilt das Beschleunigungsgebot in Kindschaftssachen
- Der Umgang mit beiden Eltern dient in der Regel dem Kindeswohl
- Kinder haben ein Recht auf Bildung und einen unbeschwerten Schulbesuch
- Kinder haben ein Recht auf psychisch und physisch gewaltfreie Erziehung und körperliche Unversehrtheit
- Kinder haben ein Recht auf freie Willensäußerung und Berücksichtigung ihres Willens in allen sie betreffenden Entscheidungen.
All das ist verfassungsrechtlich und gesetzlich verankert – doch in unserem Fall offenbar belanglos.
Wer prüft die tatsächliche Umsetzung geltenden Rechts, wenn die richterliche Unabhängigkeit und das Gewaltenteilungsprinzip und nur 5%-ige Erfolgschancen am Bundesverfassungsgericht zu einer beinahe uneingeschränkten Macht von Richtern an Oberlandesgerichten führen?
Inzwischen sind mir noch etliche weitere Betroffene bei denselben Richtern mit ähnlichen Verfahrensverläufen bekannt geworden. Weitere Betroffene, die nicht mehr bereit sind, alles hinzunehmen, was unseren Kindern hier angetan wird, die öffentlich und laut werden wollen. Wir werden mehr und werden lauter und ich kann nur hoffen, dass unsere Kinder zukünftig Weihnachten wieder in Frieden mit ihren Liebsten verbringen dürfen.
* Namen geändert.
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