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Halb-Strafe

Ein Freudenschrei durchdrang Anfang der Woche unsere Wohngruppe. Zwei Gefangene auf unserer Station warten seit Wochen auf ihren Beschluss zur Verkürzung der Haftstrafe.

Am Montag kam die eine, nennen wir sie Hannah, jubelnd auf den Flur. Diese Woche wäre der vorzeitige Entlassungstermin bei beiden Gefangenen, aber eine endgültige Rückmeldung, ob eine Verkürzung der Haftstrafe genehmigt wird, erhält man häufig erst sehr kurzfristig.

 Abbildung: KI-Illustration

Die Sozialarbeiterin verglich es mit einem errechneten Geburtstermin und der eigentlichen Geburt, die zumeist auch nicht am selben Tag erfolgt. Auf diesen Termin wird die Entlassung ungefähr fallen, kann aber auch ein paar Tage früher oder später erfolgen. Auch der Beschluss hierzu kommt um diesen Termin herum.

Der Unterschied zur Geburt: Bis zur endgültigen Entscheidung weiß man als Gefangene nicht mit Sicherheit, dass man auch wirklich vorzeitig entlassen wird.

Bei der Strafhaft gibt es für jeden Gefangenen unter bestimmten Voraussetzungen, wie beispielsweise guter Führung im Gefängnis, die Möglichkeit, die Haftdauer auf zwei Drittel oder sogar die Hälfte der verhängten Haftstrafe zu verkürzen. Wochen vorher kann man diese Verkürzung beantragen.

Die Gefängnismitarbeitenden fertigen Berichte an, gegebenenfalls wird man auch vom Gericht noch einmal angehört. Die restliche Strafe wird dann zur Bewährung ausgesetzt. Die endgültige Rückmeldung erhält man jedoch häufig ebenfalls sehr kurzfristig.

Für die Frauen hier ist das natürlich wieder eine immense Belastung. Bis zuletzt wusste Hannah nicht, ob sie Ostern tatsächlich entlassen wird. Montag kam dann der alles entscheidende positive Beschluss.

Die andere Gefangene in unserer Wohngruppe wartet weiterhin. Auch bei der Entlassung einer anderen Gefangenen vor wenigen Wochen habe ich es schon gesehen: Bis zum letzten Tag war die Entlassung im Computer nicht eingetragen und somit für die Gefangene weiterhin unsicher.

Dieser Druck ist hier jedes Mal deutlich spürbar. Aus meiner Sicht mehr als verständlich: Die Ungewissheit nagt an einem, und man möchte ja auch die ersten Tage in Freiheit planen können beziehungsweise muss es gegebenenfalls auch – zum Beispiel bezüglich Arbeit, Wohnung oder auch nur die Abholung aus dem Gefängnis.

Ich selbst trauere der Zwei-Drittel-Strafe ebenfalls hinterher. Sie wäre rein rechnerisch am Geburtstag von Julia Ende Februar gewesen. Jedoch bin ich ja in Ordnungshaft und nicht in Strafhaft. Hier gibt es die Möglichkeit der Haftverkürzung nicht.

Obwohl ich nicht wegen einer Straftat inhaftiert bin und man meinen sollte, dass die Ordnungshaft gegenüber einer Strafhaft ein milderes Mittel sein sollte, werde ich strenger reglementiert. Ich habe nicht die Möglichkeit, mich im Haftalltag zu bewähren und damit den Freiheitsentzug zu verkürzen.

Ohne richtigen Prozess und eine echte Beweisaufnahme bin ich ins Gefängnis gekommen, und die Möglichkeit, dieses vorzeitig wieder zu verlassen, ist mir ebenfalls genommen.

Für den Moment freue ich mich erst einmal für Hannah. Sie darf nun Ostern wieder ganz normal mit ihrer Familie verbringen, kann ein Osterfrühstück mit ihnen genießen, mit ihrem Kind Ostereier suchen und es abends selbst ins Bett bringen.

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