Nach 8 Monaten des Ausharrens, der Ungewissheit und sehr viel Leid für meine Töchter und mich, ist vorgestern nun endlich mein Antrag auf Rückübertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts vom Amtsgericht entgegen genommen worden.
Acht Monate für Charlotte* ohne Kontakt zu mir und zu ihrer Schwester Julia*.
Beinah acht Monate Ungewissheit für Julia, ob sie bei mir bleiben darf oder nicht.
Acht Monate voller institutioneller Gewalt, die wir über uns ergehen lassen mussten: eine abgebrochene Zwangsvollstreckung, eine weitere angedrohte Zwangsvollstreckung zu Nachtzeiten und an Feiertagen, eine auferlegte Grenzsperre, die Androhung einer Haft, die Androhung eines Ordnungsgeldes, die Androhung eines Näherungsverbots zu meiner sechsjährigen Tochter, ein monatelanger Umgangsausschluss zu meiner sechsjährigen Tochter, und vieles mehr.
Unwiederbringlich verloren die Möglichkeit die Einschulung mit meiner kleinen Schulanfängerin zu feiern, sie in den ersten Wochen und Monaten ihres neuen Lebensabschnitts zu begleiten.
Nachdem ich noch am 23.12.21 die erneute Bestätigung des Umgangsausschlusses erhielt (https://freiundgeliebt.blogspot.com/2022/01/umgangsausschluss-fur-meine.html) und am 05.01.22 mein Eilantrag auf das Aufenthaltsbestimmungsrechts abgelehnt wurde, nun also endlich der Lichtblick:
Es wird ein neues Gutachten in Auftrag gegeben, ein neuer Verfahrensbeistand wurde ebenso bestellt, wir haben einen Verhandlungstermin im März.
Ich bekomme eine neue Chance. Ich hoffe sehr, dass das neue Gutachten von mehr Qualität zeugt als das vorangegangene. Die Mangelhaftigkeit vieler familiengerichtlichen Gutachten sind hinreichend bekannt.
Der Sachverständige unseres vorherigen Gutachtens bestätigte mir das, was er zuvor schon etlichen weiteren Frauen bestätigt hatte: dass ich das Sorgerecht nicht ausüben könnte, da ich kindeswohlgefährdend sei - und dass ohne ein einziges Mal ein Wort mit mir oder meinen Töchtern gesprochen zu haben. Etliche entgegenstehende ihm vorliegende Einschätzungen ließ er dabei außer Acht. Unter anderem wurde er in diesen Fällen, die inzwischen glücklicherweise rückgängig gemacht wurden, eingesetzt:
https://www.haz.de/Sonntag/Top-Thema/Das-Kind-muss-da-weg-Immer-mehr-Trennungskinder-im-Heim
Dem neuen Gutachten sehe ich also mit Hoffnung und Skepsis entgegen. Was nach wie vor für meine Töchter bleibt, ist die Ungewissheit, ob Julia nun zumindest für die Dauer der Begutachtung die Sicherheit erhält, bei mir leben zu dürfen und ob endlich wieder Kontakte, wie von uns allen dreien gewünscht, zwischen Charlotte, Julia und mir erlaubt werden.
*Namen geändert
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